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Informationsbogen für den Einleger

Mit diesem „Informationsbogen für den Einleger“ unterrichten wir Sie gemäß § 23a Abs. 1 des Kreditwesengesetzes über das gesetzliche Einlagensicherungssystem.

Grundlegende Information über den Schutz von Einlagen über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (gesetzliches Einlagensicherungssystem):

Einlagen bei BSQ Bauspar AG
sind geschützt durch

Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (1)

Sicherungsobergrenze

100 000 Euro pro Einleger pro Kreditinstitut (2)

Falls Sie mehrere Einlagen
bei demselben Kreditinstitut haben

Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden „aufaddiert“ und die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von 100 000 Euro (2)

Falls Sie ein Gemeinschaftskonto
mit einer oder mehreren anderen Personen haben

Die Obergrenze von 100 000 Euro gilt für jeden einzelnen Einleger (3)

Erstattungsfrist bei Ausfall
eines Kreditinstituts

7 Arbeitstage (4)

Währung der Erstattung

Euro

Kontaktdaten

Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH
Burgstraße 28
10178 Berlin
Deutschland

Telefon: +49 30 59 00 11 960
E-Mail: info‎@‎edb-banken.de

Weitere Informationen

www.edb-banken.de

Zusätzliche Informationen

(1) Für die Sicherung Ihrer Einlage zuständiges Einlagensicherungssystem:

Ihre Einlage wird von einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem gedeckt. Im Falle einer Insolvenz Ihres Kreditinstituts werden Ihre Einlagen in jedem Fall bis zu 100 000 Euro erstattet.

(2) Allgemeine Sicherungsobergrenze:

Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinstitut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so werden die Einleger von dem Einlagensicherungssystem entschädigt. Die betreffende Deckungssumme beträgt maximal 100 000 Euro pro Kreditinstitut. Das heißt, dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert werden. Hält ein Einleger beispielsweise 90 000 Euro auf einem Sparkonto und 20 000 Euro auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich 100 000 Euro erstattet.

(3) Sicherungsobergrenze für Gemeinschaftskonten:

Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von 100 000 Euro für jeden Einleger.

Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehrere Personen als Mitglieder einer Personengesellschaft oder Sozietät, einer Vereinigung oder eines ähnlichen Zusammenschlusses ohne Rechtspersönlichkeit verfügen können, werden bei der Berechnung der Obergrenze von 100 000 Euro allerdings zusammengefasst und als Einlage eines einzigen Einlegers behandelt.

In den Fällen des § 8 Absatz 2 bis 4 des Einlagensicherungsgesetzes sind Einlagen über 100 000 Euro hinaus gesichert. Weitere Informationen sind erhältlich über www.edb-banken.de.

(4) Erstattung:

Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH
Burgstraße 28
10178 Berlin
Deutschland

Telefon: +49 30 59 00 11 960
E-Mail: info‎@‎edb-banken.de
Web: www.edb-banken.de


Es wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu 100.000 Euro) spätestens innerhalb 7 Arbeitstagen erstatten.

Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Fristen nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann. Weitere Informationen sind erhältlich über www.edb-banken.de.

Weitere wichtige Informationen:

Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für bestimmte Einlagen geltende Ausnahmen werden auf der Website des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt. Ihr Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht. Wenn Einlagen entschädigungsfähig sind, wird das Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen.