FAQ´s Bausparen
Die häufigsten Fragen zum Thema Bausparen für Sie
zusammengestellt.
Hier haben wir die häufigsten Fragen und Antworten zum
Thema
"Bausparen" für Sie zusammengestellt:
Wofür kann ich das Bauspardarlehen verwenden?
Das Bauspardarlehen kann nur für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden, also z. B. für den Kauf oder die Renovierung von Wohneigentum (Dinge, die fest mit dem Haus verbunden sind), aber nicht für Konsumgüter wie ein Auto etc. oder Schönheitsmaßnahmen am Haus. Außerdem muss das Wohnobjekt ganzjährig nutzbar sein.
Muss ich meinen Bausparvertrag unbedingt zum Bauen verwenden?
Nein, wichtig ist die Einhaltung der Bindungsfrist von 7 Jahren: Wenn Sie bei Zuteilung vor Ablauf der Bindungsfrist Ihr Guthaben auszahlen lassen, müssen Sie eine wohnwirtschaftliche Verwendung nachweisen.
Verwendung mit Anspruch auf Wohnungsbauprämie: Haben Sie für Ihren Bausparvertrag Wohnungsbauprämie erhalten, so ist die Auszahlung inkl. Zinsen auch nach Ablauf der Bindefrist dauerhaft an eine wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden (Ausnahme: junge Erwachsene bis 25 Jahre)
Kann ich mit Vermögenswirksamen Leistungen Bausparen?
Ja, vermögenswirksame Leistungen sind zum Bausparen besonders gut geeignet. Häufig werden die VL vom Arbeitgeber ganz oder teilweise übernommen - das heißt: der Arbeitgeber spart mit. Selbstverständlich gibt es für Bausparen mit VL auch die Wohnungsbauprämie vom Staat (innerhalb der gesetzlichen Einkommensgrenzen)!
Ist ein Bausparvertrag nur für Arbeitnehmer interessant?
Nein, auch Selbständige können vom Bausparen und der Wohnungsbauprämie profitieren. Allerdings haben nur Arbeitnehmer Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage.
Was sind eigentlich Bewertungsstichtage?
An den Bewertungsstichtagen (in der Regel vierteljährlich) wird die Bewertungszahl festgelegt, die für die Zuteilung Ihres Bausparvertrages wichtig ist. Bei der BSQ Bausparkasse gibt es jetzt monatliche Bewertungsstichtage und damit eine schnellere Zuteilung.
Kann ich durch Sonderzahlungen eine schnellere Zuteilung erreichen?
Grundsätzlich ja, denn für die Zuteilung spielt die Höhe der Angesparten Summe eine wichtige Rolle.
Lohnt sich Bausparen auch für Rentner?
Ja, denn in den meisten Fällen - wenn außer der Rente kein zusätzliches Einkommen vorhanden ist - haben Rentner Anspruch auf die Wohnungsbauprämie.
Wie fördert der Staat das Bausparen?
Staat und Arbeitgeber sparen - je nach Einkommenssituation - fleißig für Sie mit. Bestenfalls haben Sie als Bausparer Anspruch auf die attraktive Dreifach-Förderung: Vermögenswirksame Leistungen + Arbeitnehmersparzulage + Wohnungsbauprämie.
- bis 470 EUR Vermögenswirksame Leistungen
- bis zu 9% Arbeitnehmersparzulage auf die einbezahlten Vermögenswirksamen Leistungen
- bis zu 8,8% Wohnungsbauprämie
Sie erhalten nach dem Wohnungsbauprämiengesetz auf maximal
zusätzliche 1.024 EUR Einzahlungen pro Jahr bei Verheirateten und maximal 512 EUR
bei Ledigen 8,8 % Wohnungsbauprämie vom Staat dazu. Voraussetzung: Sie bewegen sich
innerhalb der Einkommensgrenzen für die Prämie.
Die Wohnungsbauprämie
wird gezahlt, wenn der geförderte Bausparvertrag wohnwirtschaftlich verwendet wird
(z. B. für Renovierungen oder den Erwerb einer Immobilie).
Eine Ausnahme
besteht nur für junge Bausparer, die ihren Bausparvertrag vor Vollendung des 25.
Lebensjahres abschließen. Hier besteht eine flexible Verwendungsmöglichkeit nach
Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist - über das gesamte Guthaben kann frei
verfügt werden. Diese Ausnahme kann jeder Bausparer einmal in Anspruch
nehmen.
Wie werden die staatlichen Förderungen beantragt?
- Arbeitnehmer-Sparzulage
Jährlich bekommen Sie einen Kontoauszug für Ihren laufenden Bausparvertrag per Post zugesandt oder in Ihre online Post-Box eingestellt. Dort finden Sie eine Anlage „Anlage VL“ die Sie mit Ihrer Lohnsteuererklärung dem Finanzamt einreichen. Nach Ablauf der Bindefrist (7 Jahre) für den Bausparvertrag wird die Prämie „Arbeitnehmer-Sparzulage“ auf Ihr Bausparkonto überwiesen.
- Wohnungsbauprämie
Die BSQ Bausparkasse schickt Ihnen jährlich einen Kontoauszug für
Ihren laufenden Bausparvertrag per Post zu, oder stellt diese in Ihre online
Post-Box. Sie finden hier ein Formular „Antrag auf Wohnungsbauprämie“. Nach dem
ausfüllen schicken Sie den Antrag der BSQ Bausparkasse zu. Die Wohnungsbauprämien
werden dann am Ende der Bindefrist (7 Jahre) vom Finanzamt auf das Bausparkonto
überwiesen.
Neu seit 01.01.2009: Die Auszahlung des Bausparguthabens plus
Zinsen inklusive Wohnungsbauprämie ist dauerhaft an eine wohnwirtschaftliche
Verwendung wie Bau, Kauf, Modernisierung oder Renovierung gebunden (Ausnahme: junge
Erwachsene bis 25 Jahre).